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Neue F-Gas-Verordnung für Kälteanlagen: Was kommt auf Sie zu?


Von: Stefan Schmitz

Vertrieb

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Die F-Gas-Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) zu verringern, da diese durch ihr hohes globales Erwärmungspotenzial signifikant zum Klimawandel beitragen. Im Oktober des vergangenen Jahres wurde ein Entwurf für die neue F-Gas-Verordnung veröffentlicht. Diesem Entwurf wurde am 16.01.24 durch das EU-Parlament und am 29.01.24 durch den Rat der EU zugestimmt. Doch was bedeutet die Aktualisierung der Verordnung für Sie als Betreiber einer Klimaanlage bzw. Wärmepumpe?

Die neue F-Gas-Verordnung betrifft insbesondere die Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), bei denen es sich um die am häufigsten verwendeten F-Gase handelt. Das Ziel ist es, die zur Verfügung stehende Menge an fluorierten Treibhausgasen bis 2050 auf null zu setzen, indem eine Umstellung auf klimafreundliche Lösungen vorangetrieben wird.

Klar ist: Auf einige Betreiber von älteren Kälteanlagen mit Kältemitteln auf Basis von F-Gasen werden wohl einige Neuerungen zukommen. So wird in vielen Fällen die Investition in einen Ersatz erforderlich werden. Hinzu kommen neue Regelungen bzw. Verbote für Instandhaltung und Wartung für Anlagen, die einen gewissen GWP-Wert (Treibhauspotenzial) überschreiten, sofern keine aufbereiteten und recycelten Kältemittel verwendet werden.

Sobald die konkreten Maßnahmen vorgestellt werden, informieren wir Sie natürlich. Wir verstehen, dass Sie dieses Thema beschäftigt und die neue F-Gas-Verordnung für viele eine große Herausforderung darstellt. Sicherlich kommt es zu Fragen und Unsicherheiten. Unser Expertenteam ist gerne für Sie da, um Sie aufzuklären und Ihnen Auskunft zu geben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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