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BAFA-Förderung für Wärmepumpentechnik – energieeffizient und kostensparend modernisieren


Von: Michelle Meese

Marketing

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Bei der Modernisierung Ihres Gebäudes sollte energieeffiziente Wärmepumpentechnik nicht fehlen. Die Investitionskosten müssen Eigentümer grundsätzlich nicht unbedingt allein tragen. Die BAFA-Förderung unterstützt Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Erfahren Sie mehr dazu in diesem Beitrag – sowie im persönlichen Gespräch mit den Experten von KKL!

BERATUNG ZUR FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPENTECHNIK

Das richtige Wohlfühlklima in den eigenen vier Wänden ist unglaublich wichtig. Im Sommer wie auch im Winter darf die Temperatur weder zu hoch noch zu niedrig sein. Ebenso spielt die Energieeffizienz eine übergeordnete Rolle, kann doch mit den richtigen Maßnahmen bares Geld eingespart werden. Bei einer Modernisierung bzw. Sanierung mit energieeffizienten Klimageräten ist zudem eine Förderung durch das Förderprogramm des BAFA zu erwarten.

Was ist das BAFA?

BAFA, kurz für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, übernimmt wichtige Aufgaben auf Bundesebene in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsprüferaufsicht und Energie. In letzterem stehen dem BAFA finanzielle Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Wärmeerzeugung, Energieeinsparung sowie Nutzung erneuerbarer Heizenergie zur Verfügung.

Dies soll einen Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen schaffen, auf erneuerbare und energiesparende Heizmöglichkeiten umzurüsten. Die Richtlinien der BAFA-Förderung werden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst.

Was wird gefördert und wie hoch fällt die Förderung aus?

  • Wärmepumpen mit 25 %, ggf. mit 5 % Bonus bei Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
  • Solarkollektoranlagen und Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %, ggf. 15 %, wenn besonders emissionsarm
  • EE-Hybride (Hybridheizungen auf Basis erneuerbarer Energien) mit 20 %
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %

Auch zählen innovative Heiztechniken, basierend auf erneuerbaren Energien sowie Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags erneuerbaren Energien zu den Fördergegenständen.

(Quelle: BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik))

Nicht gefördert werden:

  • Anlagentechniken im Eigenbau sowie Prototypen (mit weniger als 4 Exemplaren)
  • Gebrauchtanlagen sowie solche mit gebraucht erworbenen Teilen
  • Energieerzeugungsanlagen, für die bereits eine bestimmte Förderung in Anspruch genommen wurde (EEG, KWKG, KWKAusVO), ausgenommen Biomasseanlagen zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung

(Quelle: BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik))

Voraussetzungen für die Förderung der Wärmepumpentechnik

  • Die Mindestinvestition beträgt 2.000 Euro brutto. Mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben gelten als Fördersatz.
  • Das Bestandsgebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
  • Es wird nur bei Austausch von funktionierenden Heizungen der 10% Heizungstauschbonus gewährt.
  • Bei Nichtwohngebäuden (NWG) sind die förderfähigen Kosten auf 1.000€ pro m. Nettogrundfläche gedeckelt.
  • Diese dürfen jedoch maximal 5 Mio. € (vorher 15) betragen.

(Quelle: BAFA – Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik))

Kommt eine Förderung für mich infrage und wie beantrage ich diese?

Es gibt einiges im Rahmen des Förderprogramms des BAFA zu beachten. Und nicht jedem fällt es leicht, hier den Überblick zu behalten. Unsere Expert:innen bei KKL stehen Ihnen hierfür Rede und Antwort.

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Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

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