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Die Umstellung auf energieeffiziente Wärmepumpentechnik ist bedeutender denn je. In 2026 können Eigentümer von staatlichen Förderungen profitieren, um die Kosten für den Einbau, die Optimierung oder die Sanierung von Heizungsanlagen signifikant zu senken.
Hierzu zählt u. a. auch die BAFA-Förderung für Wärmepumpen. Doch welche Förderung greift tatsächlich, und wie unterscheiden sich die Programme von BAFA und KfW? Wir geben Ihnen die neuesten Informationen – inklusive hilfreicher Tipps und Expertenunterstützung von KKL.
BERATUNG ZUR FÖRDERUNG VON WÄRMEPUMPENTECHNIK
Das richtige Wohlfühlklima in den eigenen vier Wänden ist unglaublich wichtig. Im Sommer wie auch im Winter darf die Temperatur weder zu hoch noch zu niedrig sein. Ebenso spielt die Energieeffizienz eine übergeordnete Rolle, kann doch mit den richtigen Maßnahmen bares Geld eingespart werden. Bei einer Modernisierung bzw. Sanierung mit energieeffizienten Klimageräten ist zudem eine Förderung durch das Förderprogramm des BAFA zu erwarten.
KfW und BAFA: Förderung für Wärmepumpen 2026
Seit der Umstrukturierung der Förderprogramme im Jahr 2024 wird die staatliche Förderung für den Einbau neuer Wärmepumpen ausschließlich durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Die BAFA-Förderprogramme konzentrieren sich hingegen auf Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, darunter Wärmetechnik und Effizienzmaßnahmen.
KfW-Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpen
Die Förderung für Wärmepumpen im Jahr 2026 wird über die staatliche Förderbank KfW organisiert und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Privatpersonen können ihre Anträge im Programm Heizungsförderung für Wohngebäude (458) stellen, sofern sie das Eigentum am Gebäude nachweisen können (z. B. durch einen Grundbucheintrag).
Für Neubauten hingegen gibt es keine direkten Zuschüsse für Wärmepumpen als Einzelmaßnahme. Stattdessen unterstützt das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) den Bau energieeffizienter Gebäude mit zinsvergünstigten Krediten. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zum Thema Förderung für Wärmepumpen im Neubau.
Je nach Gerät, Einsatzzweck und Kombination der Boni bietet die KfW attraktive Fördermittel für den Einbau von Wärmepumpen. Dabei können die Zuschüsse auch miteinander kombiniert werden. Insgesamt können bis zu 70 % der Kosten erstattet werden.
Die wichtigsten Bausteine sind:
- Basisförderung (30 %): Zuschuss für alle klimafreundlichen Heizsysteme.
- Geschwindigkeitsbonus (20 %): Austausch fossiler Heizungen bis Ende 2028.
- Effizienzbonus (5 %): Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen. Voraussetzung ist, dass die Wärmepumpe als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt.
- Einkommensbonus (30 %): Zuschüsse für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 €.
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
BAFA-Förderung: Unterstützung bei Heizungsoptimierung
Die BAFA administriert weiterhin Förderprogramme zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die auch Wärmepumpen betreffen. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
- Hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve: Voraussetzung für Effizienzsteigerungen.
- Dämm-Maßnahmen: Rohrleitungsdämmung und Austausch alter Heizkörper.
- Einbau von Wärmespeichern: Fördert Effizienz und Stabilität des Systems.
Wichtig: Die BAFA fördert keine Neuanschaffung von Wärmepumpen, sondern ausschließlich Optimierungsmaßnahmen im Gebäudebestand.
Quelle: BAFA – Heizungsoptimierung
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Eine Wärmepumpe ist nicht nur eine Investition in nachhaltiges Heizen, sondern auch in die Zukunft Ihrer Immobilie. Mit den richtigen Förderungen lässt sich der Umstieg effizient und kostensparend gestalten – wir beraten Sie gern!
Thomas Schreiber Experte für Wärmepumpen
Voraussetzungen für Wärmepumpen-Förderung in 2026
Hier sind die wichtigsten Anforderungen für die jeweiligen Programme, die für die Förderung einer Wärmepumpe oder Heizungsoptimierung erfüllt sein müssen:
KfW-Förderung
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
- Förderfähig sind Heizsysteme, die die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen, insbesondere der 65 %-EE-Vorgabe.
- Für effiziente Wärmepumpen gelten zusätzliche Geräusch- und Effizienzanforderungen.
BAFA-Förderung
- Die Maßnahmen müssen einen direkten Einfluss auf die Effizienzsteigerung haben.
- Die bestehende Heizungsanlage muss mindestens seit zwei Jahren in Betrieb sein.
- Die Mindestinvestition bei Optimierungsmaßnahmen liegt bei: 300 €.
Wie läuft die Antragstellung für die Wärmepumpen-Förderung ab?
Die Beantragung der Fördermittel variiert je nach Förderprogramm. Während die KfW eine digitale Antragstellung über ihr Online-Portal anbietet, läuft die BAFA-Förderung weiterhin über klassische Formulare. Unsere KKL-Experten stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs, den Förderprozess effizient zu starten.
Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung
Die Neuanschaffung einer Wärmepumpe wird nicht mehr durch die BAFA gefördert. Stattdessen läuft die Förderung seit 2024 über die KfW.
Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen wurde mit der Umstrukturierung des Fördersystems Anfang 2024 auf die KfW übertragen. Eine Förderung durch die BAFA ist nur noch im Rahmen der Heizungsoptimierung möglich, nicht für die Neuanschaffung einer Wärmepumpe. Bei Neubauten werden Wärmepumpenanlagen jedoch weiterhin mit 35 % der förderfähigen Kosten durch die BAFA unterstützt, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Für Neubauten bietet die KfW zinsgünstige Kredite im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298). Direkte Zuschüsse für Wärmepumpen als Einzelmaßnahme sind hier nicht vorgesehen. Stattdessen wird das gesamte Gebäude gefördert, sofern mindestens der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird und die Wärmepumpe die Anforderungen erfüllt. Zusätzlich werden im Neubau durch die BAFA Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, zusammen mit Solarkollektoranlagen (30 %) und Biomasseheizungen.
Die Förderprogramme der KfW und BAFA können teilweise miteinander kombiniert werden. Beispielsweise können KfW-Zuschüsse für neue Wärmepumpen mit BAFA-Förderungen für Heizungsoptimierungsmaßnahmen zusammenwirken, um die Gesamtkosten zu senken. Wichtig ist, die Details der jeweiligen Programme zu beachten und die Anträge vor Beginn der Maßnahmen zu stellen.
Ja, für Bestandsgebäude fördert die KfW Wärmepumpen im Rahmen des Programms „Heizungsförderung für Wohngebäude (458)“. Hier können Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten durch Kombination der Basisförderung und Boni erreicht werden. Die BAFA bietet zusätzlich Förderungen für Maßnahmen wie hydraulischen Abgleich oder Wärmespeicher, die Effizienzsteigerungen unterstützen.
„Die Antragstellerinnen und Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten.“ (Quelle: BAFA, BAFA – Pressemitteilungen – Rekordnachfrage BEG: In diesem Jahr bereits mehr als 600.000 Anträge)
„Jeder Antrag wird bearbeitet. Das BAFA meldet sich aktiv, wenn Rückfragen zu Anträgen bestehen oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Mit einer elektronischen Statusabfrage kann zudem der Stand des eigenen Antrags digital eingesehen werden.“ (Quelle: BAFA, BAFA – Pressemitteilungen – Rekordnachfrage BEG: In diesem Jahr bereits mehr als 600.000 Anträge)
Von der KfW werden alle Wärmepumpen-Typen gefördert, die technische Anforderungen wie eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3 (aus einer Kilowattstunde werden drei Kilowattstunden Wärme) sowie definierte Geräuschemissionsgrenzen erfüllen.
Die BAFA-Förderung bezieht sich ausschließlich auf Optimierungsmaßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, Dämmungen oder den Einbau eines Wärmespeichers.
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